Finanzierung
Neben Mitgliedsbeiträgen, der Basissicherung der DLH, Spenden und freien Zuwendungen erhalten wir Fördermittel der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ nach § 20h SGB V. Diese Fördermittel werden von allen Mitgliedern der „Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ zur Verfügung gestellt. Der Aplastische Anämie & PNH e.V. erhielt daraus im Jahr 2024 eine Förderung in Höhe von 7.000 EUR.
2023 betrugen unsere Einnahmen 11.810,27 EUR, die sich aus folgenden Anteilen zusammensetzten:
Mitgliedsbeiträge 29,69 %
Spenden 8,22 %
Zinsen 0,28 %
GKV-Förderung 50,80 %
DLH-Basissicherung 11,01 %
Diesen Einnahmen standen Ausgaben in Höhe von 15.027,26 EUR entgegen, sodass wir einen Verlust in Höhe von 3.216,99 EUR verzeichneten.
Selbstauskunft über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen
Der Aplastische Anämie & PNH e.V. erklärt, dass er grundsätzlich keinerlei Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen erhält, die in der Selbstauskunfts-Matrix der BAG Selbsthilfe aufzuführen wären.
Selbstauskunft 2023
Selbstauskunft 2022
Selbstauskunft 2021
Selbstauskunft 2020
Selbstauskunft 2019
Selbstauskunft 2018
Selbstauskunft 2017
Selbstauskunft 2016
Selbstauskunft 2015
Gemeinnützigkeit
Der Verein ist laut Bescheid des Finanzamts für Körperschaften I in Berlin vom 05.07.2023 gemeinnützig.
Leitlinien
Wir erkennen folgende Leitsätze bzw. Bewilligungsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung an:
BAG SELBSTHILFE: Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen
Deutsche Krebshilfe: Ergänzenden Bewilligungsbedingungen der Deutschen Krebshilfe für Krebs-Selbsthilfeorganisationen und deren Untergliederungen zur Zusammenarbeit mit Pharma- und anderen Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen